Beitragsordnung

Beitragsordnung

PDF-Version der Beitragsordnung

Stand: 02.08.2022

Grundlage und Notwendigkeit

  1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Grundlage für diese Beitragordnung sind die Regelungen in §§ 4, 6, 7 und 8 der Satzung des Vereins fundamental frei.
  2. Der Verein ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen. Die Mitglieder sind daher angehalten, ihre Beiträge vollständig und pünktlich zu zahlen.

Beschlussfassung, Bekanntgabe und Gültigkeit

  1. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung am 30.11.2021 die vorliegende Beitragssatzung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung tritt unmittelbar in Kraft und hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
  3. Die Beitragsordnung wird an bestehende Mitglieder per Discord bekanntgemacht.
  4. Mitglieder, die nach dem 30.11.2021 dem Verein beitreten, werden zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung auf die Beitragsordnung aufmerksam gemacht. Diese Ordnung ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.

Regelungen

  1. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Monat, der auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus Anlage 1 dieser Beitragsordnung.
  2. Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist für natürliche Personen möglich. Diese muss in Schrift- oder Textform bis spätestens zwei Wochen vor Ende des Quartals gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Ein Nachweis der finanziellen Situation ist hierzu nicht notwendig.
  3. Die Höhe der monatlichen Beiträge wird in Anlage 1 aufgeführt. Für Neumitglieder ist der Mitgliedsbeitrag erstmals ab dem Folgequartal des Eintritts zu zahlen.
  4. Die Beiträge werden jeweils innerhalb der ersten 30 Tage eines beginnenden Quartals (d.h. Januar, April, Juli, Oktober) fällig. Die Einrichtung eines Dauerauftrages ist hierfür empfehlenswert.
  5. Bei Eintritt in den Verein während eines laufenden Quartals entfällt der Mitgliedsbeitrag. Bei Austritt im laufenden Quartal besteht kein Recht auf Teil-Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
  6. Alle Beiträge des Vereins sind bis zur Erreichung des Status der Gemeinnützigkeit auf folgendes Konto zu zahlen, das von einem Vorstandsmitglied verwaltet wird:

Kontodaten:
Esther van Santen
IBAN: DE59 1001 1001 2624 7925 62
BIC: NTSBDEB1XXX

Anlage 1 – Beiträge quartalsweise in €

Mitglied (natürliche Person): 15 €
Mitglied (juristische Person): 30 €
Ehrenmitglied: 0 €