Verhaltenskodex Vorstand

Verhaltenskodex des Vorstandes

Nach einer Vorstandswahl beschließt der Vorstand gemäß § 11 III der Satzung einen Verhaltenskodex für die eigene Arbeit. Dieser Verhaltenskodex ist ein veränderbares und anpassbares Dokument. Er wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und soll die Weichen für eine gelingende Zusammenarbeit und einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Vorstandsamt stellen.

Der vorliegende Verhaltenskodex wurde am 26.07.2023 erstmals beschlossen und am 21.05.2024 durch den neuen Vorstand einstimmig und ohne Änderung bestätigt.

11. Wir behandeln einander und alle anderen nach dem Grundsatz, dass alle Personen die gleichen Rechte haben, unabhängig von ihren jeweiligen Hintergründen. Damit geht für uns einher, dass unterschiedliche Voraussetzungen (Marginalisierung, Diskriminierung, Privilegien und deren intersektionale Überschneidungen) unterschiedliche Handlungsweisen erfordern. Wir orientieren uns nicht nur an „equality“ (Gleichbehandlung), sondern auch an „equity“ (Gleichstellung).

12. Wir erkennen unsere Privilegien und die damit einhergehenden (Macht-)Ungleichheiten an und versuchen proaktiv, so zu handeln, dass sich alle wohlfühlen.

13. Wir sind und bleiben offen für Neuerungen und Änderungen, die zum Abbau von Diskriminierung und der Angleichung von Privilegien beitragen.

14. Soweit möglich hören wir uns die Sichtweisen von Betroffenen und/oder Expert:innen an und nehmen diese ernst. Dazu gehört für uns auch, uns regelmäßig fortzubilden. Art und Turnus der Fortbildung legt der amtierende Vorstand fest.

15. Wenn uns mitgeteilt wurde, dass wir uns herabwertend oder diskriminierend verhalten haben (ganz gleich, ob gegenüber Netzwerks-, Vorstands-, Vereins-, AG-Mitgliedern oder Außenstehenden), hören wir uns die Kritik an, reflektieren unser Handeln sowie unsere Machtposition und passen unser Verhalten ggf. entsprechend an.

16. Fehler, Versäumnisse und diskriminierendes Verhalten unsererseits machen wir transparent (sowohl nach innen als auch – wo immer nötig – nach außen) und sehen diese als Entwicklungschance.

17. Wir messen unser Engagement bzw. unseren „Wert“ als Vorstandsmitglied nicht daran, so leistungsfähig wie möglich zu sein.

18. Schnell viel zu erreichen ist nicht oberstes Ziel unseres Handelns. Inhaltsbasiertes, prozessorientiertes und nachhaltiges Arbeiten ist uns wichtiger als rasch Output zu generieren.

19. Wir leben eine offene Kultur, in der wir Fehler machen, daraus lernen und einander Kritik ohne persönliche Angriffe aussprechen können. Mit Situationen, die aus Fehlern entstanden sind, gehen wir pragmatisch um und versuchen, das Beste daraus zu machen.

20. Vorstandssitzungen sehen wir primär als Arbeitstreffen an.

21. Wir gehen wertschätzend mit der Zeit der anderen Vorstandsmitglieder um. Das bedeutet für uns:
a) Wir erscheinen pünktlich zu verabredeten Terminen. Sollte eine Person sich ausnahmsweise verspäten, sagt sie rechtzeitig Bescheid.
b) Wir bereiten uns gut auf Arbeitstreffen vor.
c) Aufgaben, die ein Vorstandsmitglied alleine lösen kann, bearbeitet es selbst. Wenn es Schwierigkeiten gibt oder die Person alleine nicht weiterkommt, sucht sie sich Unterstützung.

22. Jedes Vorstandsmitglied arbeitet eigenverantwortlich und hat Entscheidungsmacht den eigenen Bereich betreffend. Wir vertrauen einander, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

23. Wir sind alle zusammen verantwortlich für den Verein. Wir fragen beieinander nach, wenn uns etwas zu oder im Arbeitsbereich eines anderen Vorstandsmitglieds auffällt. Dies gilt auch für Anfragen und Themen, die nicht sofort zugeordnet werden können.

24. Wenn ein Vorstandsmitglied eine Aufgabe übernimmt, können sich die anderen Vorstandsmitglieder darauf verlassen. Wir halten Deadlines ein oder kommunizieren Verzögerungen frühzeitig.

25. Wir bearbeiten Aufgaben so, dass sie den anderen Vorstandsmitgliedern auf Nachfrage erklärt werden können. Falls nötig, können wir Entscheidungen voreinander begründen und belegen.

26. Wir beteiligen uns an Diskussionen und Abstimmungen im Vorstand und kommunizieren auch, falls ein Vorstandsmitglied sich ausnahmsweise bei einem Thema raushalten möchte.

27. Es werden keine Absprachen zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern bezüglich für den Verein bzw. Vorstand relevanter Themen zur eigenen Interessensdurchsetzung getroffen.

28. Der Vorstand nutzt das dynamische Internetforum des Vereins für nicht-akute Anliegen. Wir schauen dort mindestens alle 3 Tage in die vorstandsrelevanten Channel. Nach 4 Tagen können Entscheidungen auch ohne Meinung fehlender Vorstandsmitglieder getroffen werden.

29. Der Vorstand nutzt Signal für akute Anliegen. In der Regel schauen wir einmal täglich in den Vorstands-Chat auf Signal und antworten auf Nachrichten. Nach 24 Stunden können Entscheidungen auch ohne Meinung fehlender Vorstandsmitglieder getroffen werden.

30. Bei der Ausübung der Vorstandsrolle sind die satzungsgemäßen Ziele und Interessen des Vereins maßgeblich für unser jeweiliges Handeln.

31. Als Vorstandsmitglied reflektieren wir unser Handeln immer wieder hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte und achten darauf, anderen Mitgliedern gegenüber fair zu handeln.

32. Sollte ein Vorstandsmitglied bemerken, dass es in einen Interessenskonflikt gerät, kommuniziert es dies so schnell wie möglich an die anderen Vorstandsmitglieder, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

33. Vorstandsmitglieder, die in engen Beziehungen zueinander stehen, reflektieren ihre privaten als auch vereinsbezogenen Rollen und kommunizieren einflussnehmende Rollen- und Interessenskonflikte transparent.

34. Wir schaffen eine Atmosphäre, in der auch unangenehme Dinge angesprochen werden können.

35. Wir sprechen proaktiv an, falls wir uns im Vorstand unwohl fühlen oder einen Konflikt, Missstand oder Fehlverhalten wahrnehmen.

36. Wir sprechen miteinander und lästern nicht übereinander. Wenn wir bemerken, dass wir ein Problem mit einem anderen Vorstandsmitglied haben, so gehen wir auf die andere Person zu.

38. Wir versuchen in Konflikten möglichst wertschätzend zu bleiben und beleidigen unser Gegenüber nicht.

39. Bevor wir eine Meinung oder Kritik äußern, überlegen wir, ob dies angebracht sowie notwendig ist und einen Mehrwert bietet.

40. Wir äußern Kritik so, dass sie nachvollziehbar und annehmbar ist.

41. Sachlich formulierte Kritik bezüglich unserer jeweiligen Arbeit werten wir nicht als persönlichen Angriff, sondern als eine potenzielle Möglichkeit, unsere Arbeit zu verbessern.

42. Wir reflektieren unser jeweiliges Verhalten und prüfen selbstkritisch Verbesserungsmöglichkeiten.

43. Bei Konflikten arbeiten wir auf eine gemeinsame Lösung hin, ohne darauf zu beharren, Recht haben zu müssen. Alle Personen haben gleiches Mitspracherecht.

44. Wir geben Konflikten den Raum und die Zeit, die sie brauchen. Im Nachgang von Konflikten verhalten wir uns nicht unfair oder nachtragend. Wir erkennen an, dass Konflikte längerfristige zwischenmenschliche Auswirkungen haben können.

45. Bei einer Meinungsverschiedenheit zu Sachthemen, die sich nicht einfach auflösen lässt, wenden wir das Konsent-Verfahren an (vgl. § 13 III Satzung).

46. Wenn wir einen Konflikt nicht auflösen können, beantragen wir frühzeitig eine Schlichtung (vgl. § 19 Satzung).

47. Bei privaten Konflikten untereinander tragen wir diese nicht im Rahmen der Vorstandsarbeit aus. Über Spannungen und ernsthafte Konflikte informieren wir die anderen Vorstandsmitglieder. Wir machen den Vorstand aber nicht zum Schauplatz privater Konflikte.

48. Wenn der Fall auftritt, dass sich ein Konflikt zwischen Vorstandsmitgliedern mittelfristig als unlösbar erweist, legt eine Person (oder falls sich hierfür keine Einigung findet, alle der betroffenen Vorstände) ihr Vorstandsamt zurück – zumindest bis zur Klärung der Situation. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
a) die Kapazitäten des Vorstandes durch den Konflikt übermäßig in Anspruch genommen werden,
b) keine Beschlüsse im Vorstand gefällt werden können und die Vorstandsarbeit dadurch blockiert wird,
c) der Konflikt sich über einen längeren Zeitraum nicht klärt oder
d) das Arbeitsklima im Vorstand nachhaltig darunter leidet.

49 Wir sind uns unserer politischen Verantwortung und Verantwortung gegenüber unserer Zielgruppe bzw. den Menschen, die unsere Angebote nutzen, bewusst.

50. Unsere Außenkommunikation über Vereinskanäle ist höflich, respektvoll und steht im Einklang mit dem Wertekonzept des Vereins.

51. Wir prüfen unsere Quellen und Fakten.

52. Wir lassen uns nicht auf Trolling ein. Dies gilt auch, wenn Vorstandsmitglieder als Privatpersonen in vereinsnahen Kontexten agieren.

53. Bei Unmut über ein anderes Vorstands-, Vereins- oder Arbeitsgruppenmitglied ist es nicht zulässig, diese Unstimmigkeiten und Konflikte öffentlich über das private oder über das vereinseigene Social-Media-Profil auszutragen. Bei öffentlichkeitswirksamen Konflikten kann nach Absprache eine Stellungnahme vorgenommen werden.

54. Bei öffentlichkeitswirksamem Fehlverhalten setzen wir uns mit diesem ernsthaft auseinander und stehen offen für mögliche Fehler ein.

55. Nutzung von privaten Social-Media-Profilen im Vereinskontext:
a) Wenn wir in vereinsnahen Kontexten in unserem Amt als Vorstand agieren, kennzeichnen wir dies explizit, damit die Abgrenzung zu unserer privaten Meinung klar wird.
b) Nimmt ein Vorstandsmitglied an für den Verein interessanten Veranstaltungen teil, wird im Vorstand vorher besprochen, ob ein Taggen oder Reposten privater Inhalte Sinn ergibt – oder sich die Nutzung des Vereinsaccounts eher anbietet. Bei Nutzung des Vereinsaccounts kann der private Account für ein Reposting getaggt werden, sofern gewünscht.
c) Die Vorstandsmitglieder dürfen Inhalte ihrer privaten Accounts nicht unverhältnismäßig häufiger als Inhalte anderer Personen und auch und nach Absprache über Vereinskanäle bewerben bzw. verbreiten. Vereinsfremde Themen dürfen grundsätzlich nicht beworben werden.